Anleitungen16. März 2026
Meidy Baffou·LazyPDF

Professionelle Rechnung als PDF erstellen: Leitfaden für deutsche Unternehmen

Eine korrekte Rechnung ist mehr als nur ein Zahlungsaufforderung — sie ist ein steuerrechtlich relevantes Dokument, das bestimmte Pflichtangaben enthalten muss. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert in § 14 klar, welche Informationen auf einer Rechnung vorhanden sein müssen. Fehlen Pflichtangaben, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug des Empfängers verweigern — ein teures Problem für den Kunden und ein Vertrauensproblem für den Rechnungssteller. Das PDF-Format hat sich als Standard für den Rechnungsversand in Deutschland etabliert. PDFs lassen sich einfach per E-Mail versenden, können nicht versehentlich verändert werden und bieten ein professionelles, einheitliches Erscheinungsbild auf jedem Gerät. Mit LazyPDF können Sie Rechnungen aus Word oder Excel in professionelle PDFs umwandeln. In diesem Artikel zeigen wir, welche Pflichtangaben eine deutsche Rechnung enthalten muss, wie Sie professionelle Rechnungs-PDFs erstellen und wie Sie diese GoBD-konform archivieren.

Pflichtangaben auf deutschen Rechnungen (§ 14 UStG)

Das deutsche Umsatzsteuergesetz schreibt für Rechnungen an andere Unternehmer (B2B) folgende Pflichtangaben vor: vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers und des Leistungsempfängers, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers, Ausstellungsdatum der Rechnung, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung, Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Leistungsdatum), Entgelt (Nettobetrag) aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, Umsatzsteuersatz und -betrag, Gesamtbetrag (Brutto). Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gilt eine vereinfachte Anforderung: Nur Name und Anschrift des Rechnungsstellers, Ausstellungsdatum, Menge/Art, Steuerbetrag oder Hinweis 'steuerfrei'. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit und müssen auf der Rechnung explizit auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen: 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.' Das ist ein häufiger Fehler, der zu Problemen mit dem Finanzamt führen kann.

  1. 1Erstellen Sie eine Checkliste aller Pflichtangaben gemäß § 14 UStG.
  2. 2Prüfen Sie jede erstellte Rechnung anhand dieser Checkliste, bevor Sie sie versenden.
  3. 3Verwenden Sie eine Rechnungsvorlage, die alle Pflichtfelder automatisch enthält.
  4. 4Archivieren Sie alle versandten Rechnungen GoBD-konform für mindestens zehn Jahre.

Rechnungsvorlage in Word erstellen und als PDF speichern

Microsoft Word ist das am häufigsten genutzte Tool für die Rechnungserstellung in kleinen Unternehmen und bei Freiberuflern. Erstellen Sie eine professionelle Rechnungsvorlage in Word mit allen Pflichtangaben als Formularfelder, die Sie für jede neue Rechnung nur ausfüllen müssen. Empfehlungen für die Rechnungsgestaltung: Klares, professionelles Layout mit Ihrem Logo und Ihrer Corporate Identity. Deutlich sichtbare Rechnungsnummer und Datum im oberen Bereich. Strukturierte Leistungstabelle mit Menge, Beschreibung, Einzelpreis und Gesamtpreis. Klare Trennung zwischen Netto, MwSt und Brutto. Zahlungsbedingungen und Bankdaten am Ende. Nach dem Ausfüllen der Vorlage konvertieren Sie das Word-Dokument mit LazyPDF Word-to-PDF in ein professionelles PDF. Alternativ: Direkter Export aus Word über Datei > Exportieren als PDF. Das resultierende PDF kann nicht versehentlich verändert werden und sieht auf dem Bildschirm des Empfängers genauso aus wie auf Ihrem. Komprimieren Sie das Rechnungs-PDF mit LazyPDF für minimale E-Mail-Dateigröße.

  1. 1Erstellen Sie eine Rechnungsvorlage in Word mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG.
  2. 2Füllen Sie die Vorlage für die spezifische Rechnung aus und prüfen Sie alle Pflichtangaben.
  3. 3Konvertieren Sie die Rechnung mit LazyPDF Word-to-PDF in ein professionelles PDF.
  4. 4Versenden Sie das PDF per E-Mail und archivieren Sie eine Kopie GoBD-konform.

E-Rechnung und ZUGFeRD-Format

Deutschland führt ab 2025 schrittweise die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich ein. Das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format: Es besteht aus einem menschenlesbaren PDF und einer eingebetteten XML-Datei mit maschinenlesbaren Rechnungsdaten. Für die ZUGFeRD-Erstellung benötigen Sie spezielle Software, die das XML automatisch generiert und in das PDF einbettet. Tools wie Lexware, DATEV, oder dedizierte E-Rechnungs-Software (z.B. Billomat, FastBill, sevDesk) bieten ZUGFeRD-Export an. Standard-PDFs, die mit LazyPDF oder Word erstellt werden, sind keine ZUGFeRD-Rechnungen — sie sind reguläre PDF-Rechnungen, die bis zur Einführung der Pflicht weiterhin zulässig sind. Für Selbstständige und kleine Unternehmen, die die E-Rechnungspflicht noch nicht betrifft, sind reguläre PDF-Rechnungen weiterhin vollständig korrekt und ausreichend. Prüfen Sie die aktuellen Fristen der E-Rechnungspflicht für Ihre Unternehmensform beim Bundesministerium der Finanzen.

  1. 1Prüfen Sie, ob Sie bereits unter die E-Rechnungspflicht fallen (B2B ab bestimmtem Datum).
  2. 2Für reguläre PDF-Rechnungen: Nutzen Sie die Word-to-PDF-Methode mit LazyPDF.
  3. 3Für ZUGFeRD: Investieren Sie in Buchhaltungssoftware mit ZUGFeRD-Unterstützung.
  4. 4Archivieren Sie alle ausgehenden Rechnungen unveränderbar für die zehn-Jahres-Aufbewahrungspflicht.

GoBD-konforme Rechnungsarchivierung

Alle ausgehenden und eingehenden Rechnungen müssen gemäß GoBD zehn Jahre lang GoBD-konform archiviert werden. Das bedeutet: unveränderbar, vollständig, maschinell auswertbar und jederzeit lesbar. Für digitale Rechnungen bedeutet das, dass das Original-PDF archiviert werden muss — nicht ein Ausdruck oder eine veränderte Kopie. Ein praktischer Archivierungs-Workflow: Erstellen Sie für jedes Kalenderjahr einen Ordner mit Unterordnern für ausgehende und eingehende Rechnungen. Benennen Sie jede Rechnung nach dem Schema 'JJJJ-MM-TT_Kundename_Rechnungsnummer.pdf'. Sichern Sie diesen Ordner regelmäßig (mindestens wöchentlich) auf eine externe Festplatte oder in einen sicheren Cloud-Speicher. Für professionelle Buchhaltung empfehlen wir die Nutzung einer Buchhaltungssoftware (z.B. Lexware, DATEV, sevDesk), die die GoBD-konforme Archivierung automatisch sicherstellt. LazyPDF kann im Workflow die Rechnungserstellung und -formatierung übernehmen, die Archivierung sollte im professionellen Umfeld in einem zertifizierten System erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechnungsnummer muss eine Rechnung haben?

§ 14 Abs. 4 UStG verlangt eine 'einmalig vergebene fortlaufende Nummer'. Die Rechnungsnummer muss eindeutig und fortlaufend sein, kann aber flexibel aufgebaut werden (z.B. 2026-001, INV-2026-0042, oder 20260001). Wichtig: Die Nummernvergabe muss lückenlos und nachvollziehbar sein. Lücken im Rechnungskreis (z.B. fehlende Nummer 043 nach 042) können bei Prüfungen durch das Finanzamt zu Nachfragen führen.

Muss ich Rechnungen auch als Kleinunternehmer auf A4 erstellen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Anforderung für DIN A4 als Rechnungsformat. Allerdings ist A4 die praktische Norm in Deutschland und von allen E-Mail-Clients und Druckern problemlos verarbeitbar. Für Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) sind die Anforderungen ohnehin vereinfacht. LazyPDF kann Rechnungen in jedem Format als PDF erstellen — A4 ist die empfohlene Standardgröße.

Wie erstelle ich eine Gutschrift als PDF?

Eine Gutschrift (Stornorechnung) hat dieselbe Struktur wie eine reguläre Rechnung, enthält aber einen negativen Betrag oder explizit den Hinweis 'Gutschrift/Stornorechnung'. Sie muss auf die ursprüngliche Rechnungsnummer verweisen. Erstellen Sie die Gutschrift in Ihrer Rechnungsvorlage in Word, ersetzen Sie 'Rechnung' durch 'Gutschrift', tragen Sie die Original-Rechnungsnummer ein und fügen Sie die negativen Beträge ein. Konvertieren Sie dann mit LazyPDF Word-to-PDF.

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