Anleitungen17. März 2026
Meidy Baffou·LazyPDF

PDF-Unterlagen für die Handelsregisteranmeldung vorbereiten

Die Eintragung ins Handelsregister ist ein wichtiger Meilenstein für jedes Unternehmen – ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, OHG oder KG. In Deutschland ist die Handelsregisteranmeldung notariell zu beurkunden, aber die Vorbereitung der Unterlagen können Sie selbst übernehmen. Je besser und vollständiger Ihre Dokumente beim Notartermin vorliegen, desto reibungsloser verläuft die Beurkundung und desto schneller erfolgt die Eintragung. Für eine GmbH-Gründung müssen typischerweise folgende Unterlagen beim Amtsgericht (als zuständigem Registergericht) eingereicht werden: der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste, der Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals, die Anmeldung der Geschäftsführer mit deren Erklärungen zur Unbeschränkbarkeit der Vertretungsmacht, Legitimationsnachweise der Geschäftsführer und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. All diese Dokumente müssen korrekt zusammengestellt, durchnummeriert und in der richtigen Form eingereicht werden. In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie mit LazyPDF Ihr vollständiges Unterlagenpaket für die Handelsregisteranmeldung vorbereiten. Wir erklären, welche Dokumente benötigt werden, wie Sie diese zusammenführen, mit Seitenzahlen versehen und für die sichere Übermittlung schützen.

Erforderliche Dokumente für die GmbH-Anmeldung

Für die Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister müssen in der Regel folgende Unterlagen vorbereitet werden: Der Gesellschaftsvertrag (Satzung), der beim Notartermin beurkundet wird und die Firma, den Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlagen der Gesellschafter enthält. Die Gesellschafterliste gemäß § 40 GmbHG, die alle Gesellschafter mit Namen, Geburtsdatum, Wohnort und dem Umfang der jeweiligen Geschäftsanteile aufführt. Ein Einzahlungsnachweis, der belegt, dass das Mindeststammkapital von 25.000 Euro (bei einer GmbH) bzw. mindestens 1 Euro (bei einer UG) eingezahlt wurde – üblicherweise ein Kontoauszug des neu eröffneten Geschäftskontos. Die Anmeldungserklärung der Geschäftsführer mit Unterschriften und ggf. beglaubigten Unterschriftenproben. Personalausweise oder Reisepässe der Geschäftsführer als Legitimationsnachweis.

Dokumente scannen und als PDF vorbereiten

Viele der genannten Unterlagen existieren zunächst als Papier- oder Word-Dokumente und müssen für die digitale Einreichung als PDF aufbereitet werden. Kontoauszüge für den Einzahlungsnachweis sollten entweder als Bankausdruck gescannt oder direkt aus dem Online-Banking als PDF heruntergeladen werden. Personalausweise der Geschäftsführer können abfotografiert und mit LazyPDF in PDF umgewandelt werden. Für den Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterliste arbeitet Ihr Notar in der Regel mit Textverarbeitungsprogrammen. Diese Dokumente können einfach als PDF exportiert oder mit dem Word-to-PDF-Tool von LazyPDF konvertiert werden. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig, lesbar und in der richtigen Version (finale, unterschriebene Fassung) vorliegen.

  1. 1Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler oder physischer Form.
  2. 2Scannen oder fotografieren Sie alle Papierdokumente in hoher Auflösung (mindestens 300 dpi).
  3. 3Konvertieren Sie gescannte Bilder mit LazyPDF Image-to-PDF in PDF-Dateien.
  4. 4Exportieren Sie Word-Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste) als PDF oder nutzen Sie LazyPDF Word-to-PDF.
  5. 5Speichern Sie alle Einzel-PDFs mit eindeutigen, beschreibenden Dateinamen.

Unterlagen zusammenführen und nummerieren

Wenn alle Einzeldokumente als PDFs vorliegen, führen Sie diese mit dem Merge-Tool von LazyPDF in der korrekten Reihenfolge zusammen. Eine bewährte Reihenfolge für die Handelsregisteranmeldung ist: Anschreiben oder Deckblatt, Anmeldungserklärung der Geschäftsführer, Gesellschaftsvertrag (Satzung), Gesellschafterliste, Einzahlungsnachweis (Kontoauszug), Legitimationsnachweise der Geschäftsführer (Personalausweiskopien), sonstige Anlagen. Fügen Sie anschließend mit dem Page-Numbers-Tool von LazyPDF durchgehende Seitenzahlen hinzu. Das Registergericht und der Notar schätzen nummerierte Dokumente, da so gezielt auf bestimmte Seiten verwiesen werden kann. Wählen Sie die Positionierung 'unten mittig' und eine Schriftgröße, die gut lesbar ist.

  1. 1Öffnen Sie das Merge-Tool auf LazyPDF und laden Sie alle Einzel-PDFs hoch.
  2. 2Ordnen Sie die Dokumente in der korrekten Reihenfolge an (Anmeldungserklärung, Satzung, Gesellschafterliste, Einzahlungsnachweis, Legitimationsnachweise).
  3. 3Führen Sie alle PDFs zusammen und laden Sie das Gesamt-PDF herunter.
  4. 4Öffnen Sie das Page-Numbers-Tool und laden Sie das zusammengeführte PDF hoch.
  5. 5Wählen Sie 'unten mittig' und starten Sie die Nummerierung – dann herunterladen.

PDF für die sichere Übermittlung schützen

Das Unterlagenpaket für die Handelsregisteranmeldung enthält sensible persönliche Daten wie Geburtsdaten, Adressen und Legitimationsnachweise der Gesellschafter und Geschäftsführer. Wenn Sie dieses Paket per E-Mail an den Notar oder das Registergericht übermitteln, sollten Sie es mit einem Passwort schützen. Mit dem Protect-Tool von LazyPDF können Sie in Sekunden ein sicheres Passwort hinzufügen. Teilen Sie das Passwort dem Notar in einer separaten Nachricht (z.B. per SMS oder Telefonat) mit. Das verhindert, dass bei einer abgefangenen E-Mail sensible Daten in falsche Hände geraten. Nach der Übermittlung und Bestätigung durch den Notar können Sie das Passwort dem Empfänger mitteilen.

Besonderheiten bei UG, OHG, KG und AG

Für andere Rechtsformen gelten teilweise abweichende Anforderungen. Bei der Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie bei der GmbH, jedoch kann bei Verwendung des Musterprotokolls das Mindeststammkapital bei 1 Euro liegen. Für OHG und KG ist die Handelsregisteranmeldung ebenfalls notariell zu beglaubigen, jedoch müssen alle Gesellschafter persönlich erscheinen oder durch notariell beglaubigte Vollmachten vertreten werden. Für die Aktiengesellschaft (AG) ist der Aufwand deutlich größer: Neben Satzung und Vorstands- sowie Aufsichtsratsliste sind Gründungsbericht, Prüfberichte und Nachweise über die Einzahlung des Grundkapitals (mindestens 50.000 Euro) erforderlich. Das Unterlagenpaket kann hier schnell 50 oder mehr Seiten umfassen – ein guter Grund, LazyPDF für die Zusammenstellung zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Amtsgericht und Auslastung. In der Regel dauert es nach der notariellen Einreichung 2–6 Wochen, bis die Eintragung im Handelsregister vorgenommen wird. In Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg oder München kann es aufgrund des hohen Volumens auch länger dauern. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden – fehlerhafte oder unvollständige Dokumente führen zu Rückfragen und verlängern den Prozess erheblich.

Muss der Gesellschaftsvertrag zwingend vom Notar erstellt werden?

Ja, der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder AG muss notariell beurkundet werden – er kann nicht nur notariell beglaubigt werden. Das bedeutet, dass der Notar den Vertrag vorliest und alle Gesellschafter oder deren bevollmächtigte Vertreter beim Beurkundungstermin anwesend sein müssen. Der Notar reicht den Vertrag dann selbst beim Registergericht ein. Sie können jedoch den Entwurf des Gesellschaftsvertrags vorab vorbereiten und mit dem Notar abstimmen.

Was kostet die Handelsregisteranmeldung?

Die Kosten setzen sich aus Notargebühren und Gerichtsgebühren zusammen. Bei einer GmbH-Gründung mit dem Mindestkapital von 25.000 Euro liegen die Notarkosten in der Regel zwischen 300 und 500 Euro, die Gerichtsgebühren bei etwa 150 Euro. Bei einer UG mit minimalem Stammkapital (1 Euro) sind die Kosten geringer. Bei einer AG oder bei höherem Stammkapital steigen die Gebühren entsprechend. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Eröffnungsveröffentlichung und die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Kann ich die Handelsregisteranmeldung online einreichen?

Seit der Einführung des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) ist in bestimmten Fällen eine Online-Gründung von Kapitalgesellschaften möglich, bei der auch die notarielle Beurkundung per Videokommunikation erfolgen kann. Voraussetzung ist unter anderem die Nutzung des neuen Online-Ausweis (eID). Die Unterlagen werden dann digital beim Registergericht eingereicht. Dieser Weg ist besonders praktisch für Gründer, die sich in unterschiedlichen Städten befinden.

Bereiten Sie Ihre Handelsregister-Unterlagen jetzt vor: Mit LazyPDF Dokumente zusammenführen, nummerieren und sicher einreichen.

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